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FG Hamburg, 27.09.1977 - V 18/77 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1978, 25
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 11.02.2010 - II B 123/09
Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Keine Besteuerung des geltend gemachten …
NV: Soweit es das FG abgelehnt hat, den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ErbStG zu besteuern, weicht es nicht von dem Urteil des FG Hamburg vom 27. September 1977 V 18/77 (EFG 1978, 25, 26) ab, das zum Erwerb einer bereits vor dem Erbfall bestehenden, in Raten zu tilgenden Entschädigung ergangen ist.Die Vorentscheidung weicht nicht von dem Urteil des FG Hamburg vom 27. September 1977 V 18/77 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1978, 25, 26) ab.
- BFH, 23.02.1994 - X R 123/92
Erbschaftsteuer als Sonderausgabe abziehbar, soweit Einkünfte als Erwerb von …
Zweifelhaft ist deshalb schon, ob § 23 ErbStG auf den Erwerb einer in Raten zu tilgenden verzinslichen Kapitalforderung überhaupt entsprechend anwendbar ist (vgl. allerdings FG Hamburg, Urteil vom 27. September 1977 V 18/77, EFG 1978, 25; im Ergebnis bestätigt durch BFH-Urteil vom 9. Dezember 1981 II R 143/77, nicht veröffentlicht - n. v. -). - FG Nürnberg, 06.02.2003 - IV 397/01
Ausübung des Wahlrechts nach § 23 Abs. 1 ErbStG nicht fristgebunden
Eine solche Befristung oder Unwiderruflichkeit ergibt sich nicht aus dem Sinn und Zweck sowie dem Gesamtzusammenhang der Regelungen in § 23 ErbStG , insbesondere tritt durch die einmal getroffene Wahl kein Verbrauch des Wahlrechts nach § 23 Abs. 1 ErbStG ein (FG Hamburg, Urteil vom 27.09.1977 V 18/77, EFG 1978, 25; a.A. FG Münster, Urteil vom 15.06.1966 in EFG 1967, 74;… ihm folgend Jülicher, a.a.O., § 23 Rn 6).